Informationen für Studienbewerber
- Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in bzw.
- Staatlich geprüfte/-r Betriebwirt/-in
- Abschluss einer allgemeinbildenden Schule
- Abgeschlossene Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung zugeordnet werden kann
- Mindestens 1 Jahr einschlägige Berufspraxis nach dem Abschluss der Berufsausbildung
Es besteht auch die Möglichkeit, ohne abgeschlossene Berufsausbildung nach einer mehrjährigen einschlägigen Berufspraxis die Staatliche Technikerschule Berlin zu besuchen.
Studienabbrecher haben die Möglichkeit in der entsprechenden Fachrichtung ohne vorherige Berufspraxis das Studium zu beginnen.
Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Übergang vom Teilzeit- zum Vollzeitunterricht – oder umgekehrt – ermöglicht werden. Dabei entsprechen jeweils zwei Teilzeitsemester einem Vollzeitsemester.
Ausländische Bewerber müssen außerdem nachweisen, dass sie über genügend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, um dem Unterricht folgen zu können.
Mit dem Zulassungsantrag, der auch im Sekretariat der Schule erhältlich ist, sind vorzulegen:
- der ausgefüllten Zulassungsantrag ( Vordruck782 KB, interaktiv ausfüllbares Formular787 KB)
- ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Foto, Datum und Unterschrift
- eine aktuelle Meldebescheinigung oder beglaubigte Kopie des Personalausweises
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den allgemeinbildenden Schulabschluss
- eine beglaubigte Kopie des Facharbeiterzeugnisses bzw. Gesellenbriefes
- Originale oder beglaubigte Kopien der Tätigkeitsnachweise über die einschlägige Berufspraxis. Bescheinigungen der Arbeitgeber, aus denen der Tätigkeitsbereich und die Dauer der Beschäftigung hervorgehen. Ein Zwischenzeugnis ist nicht erforderlich. Für die Vollzeit- bzw. Teilzeitform ist mindestens 1 Jahr Berufspraxis nachzuweisen.
- Sofern Sie bereits eine Fachschule, Fachhochschule oder Universität besucht haben, sind entsprechende Unterlagen einzureichen, aus denen die Teilnahmedauer, der Abschluss oder die erreichten Leistungen hervorgehen.
Die mitgebrachten Fotokopien können bei Vorlage der entsprechenden Originale während der Abgabe der Bewerbungsunterlagen kostenlos anerkannt werden.
Wegen ihrer guten Ausbildung werden die Absolventen der Staatlichen Technikerschule Berlin sehr geschätzt und können sich dadurch Aufstiegschancen im Beruf schaffen. Bei erfolgreichem Abschluss ergeben sich Aufgabenbereiche z. B.:
- im Entwicklungsbüro oder Labor,
- im Konstruktions- oder Architekturbüro,
- in der Arbeitsvorbereitung,
- in der Kontrollabteilung oder im Prüffeld,
- im Einkauf oder Vertrieb,
- im Montage- oder Baubüro.
In diesen Bereichen finden sie Arbeitsmöglichkeiten, beispielsweise als
- Sachbearbeiter,
- Konstrukteur,
- Arbeitsvorbereiter,
- Umweltschutzbeauftragter,
- Gruppen- oder Laborleiter,
- Bauleiter,
- Abteilungsleiter,
- Projektleiter,
- Akquisiteur.
Es werden keine Anmelde- bzw. Prüfungsgebühren erhoben.
Fachschüler der Vollzeitform haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Schüler-BAföG zu erhalten, sofern sie bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuständig hierfür ist das BAföG-Amt des jeweiligen Wohnbezirks.
Fachschüler der Vollzeitform über 30 Jahre haben die Möglichkeit, Meister- / Techniker-BAföG zu beantragen. Zuständig hierfür sind die BAföG-Ämter in Berlin-Charlottenburg und Berlin-Lichtenberg.
Für Soldaten/-innen bzw. ehemalige Soldaten/-innen oder Umschüler der Rentenversicherungsträger muss durch den Träger gemäß Verwaltungsvorschrift Schule 5/2008 ein Entgelt für die Ausbildung an die Schulverwaltung gezahlt werden.
Die Fachschulstudiengänge zu Staatlich geprüften Technikern und Betriebswirten dauern in der Vollzeitform 4 Semester mit 30 (einige Fachrichtungen 34) Unterrichtsstunden je Woche und in der Teilzeitform (berufsbegleitend) 8 Semester mit 15 Unterrichtsstunden in der Woche.
In der Schule stehen neben Unterrichts- und Sammlungsräumen über dreißig (!) Laboratorien und Übungsräume entsprechend der technischen Entwicklung zur Verfügung, z. B. CAD- und CNC-Arbeitsplätze, Übungsplätze in PC- und Netzwerktechnik sowie für digitale Regelung und speicherprogrammierbare Steuerung. Außerdem können sich die Fachschüler in unserer Bibliothek freie Lernmittel ausleihen und an Leseplätzen in Fachzeitschriften einsehen.
Die Leistungen der Fachschüler in den einzelnen Fächern werden durch Klausurarbeiten sowie mündliche und schriftliche Lernzielkontrollen festgestellt. Am Semesterende entscheidet die Semesterkonferenz entsprechend der "Fachschulverordnung Technik, Agrarwirtschaft und Wirtschaft" über die Zulassung zum nächsthöheren Semester.
Die Abschlussprüfung erfolgt gemäß der "Fachschulverordnung Technik, Agrarwirtschaft und Wirtschaft". Sie besteht aus einem schriftlichen Teil in drei Anwendungsfächern. Durch eine Zusatzprüfung kann die Fachhochschulreife erlangt werden.
Über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt, mit dem die Absolventinnen und Absolventen das Recht erhalten, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Technikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Techniker" in der betreffenden Fachrichtung einschließlich Schwerpunkt bzw. "Staatlich geprüfte Betriebswirtin" / "Staatlich geprüfter Betriebswirt" Fachrichtung Betriebswirtschaft.
Während der Ausbildung können Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung ohne mittleren Schulabschluss (MSA) – z. B. mit Hauptschulabschluss – begonnen haben, diesen an der Staatlichen Technikerschule erwerben.
- Vollzeitform über 4 Semester mit 30 Std./Wo (einige Fachrichtungen 34 Std/Woche).
- Teilzeitform über 8 Semester mit 15 Std./Wo.
Das Studium der Vollzeit und der Teilzeit findet in Einheiten zu je 90 Minuten statt.
Die genauen Anfangszeiten ersehen Sie bitte unter Schulleben → Unterrichtszeiten.
(Der Samstagunterricht (nur für Teilzeitform) findet je nach Stundenplan jede Woche oder alle zwei Wochen statt.)
Die gültige Fachschulordnung finden Sie unter: