Rechtskunde
Der Unterricht im Fach Rechtskunde soll Sie befähigen, die Abläufe in den Beziehungen zu den Geschäftspartnern, Zulieferern und Kunden rechtssicher zu planen und durchzuführen.
Neben der Vermittlung von notwendigen Grundlagen liegt der Schwerpunkt entsprechend auf dem Vertrags- und Leistungsrecht. Sind die Vereinbarungen verbindlich und durchsetzbar? Was ist zu tun, wenn der Zulieferer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhält? Welche Fehler sind Sachmängel und welche Rechte stehen dem Gläubiger zu? Solche und ähnliche Fragen werden systematisch erarbeitet und am Beispiel praxisnaher Fälle erörtert. Rechtskundliches Vorwissen wird dabei nicht vorausgesetzt.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Eine mögliche Übernahme von Personalverantwortung erfordert sowohl präzise und anwendbare Kenntnisse über Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch über das Kündigungs- und Mitbestimmungsrecht.