Allgemeines zum Fachschulstudium
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Allgemeines zum Fachschulstudium bzw. zur Weiterbildungsmaßnahme
- Voraussetzungen für das Fachschulstudium
- Berufsbild und Berufsaussichten eines Staatlich geprüften Technikers
- Kosten und Möglichkeiten der finanziellen Förderung
- Ablauf der Ausbildung/Weiterbilldungsmaßnahme
- Dauer der Ausbildung/Weiterbildungsmaßnahme
- Ausbildungsabschluss
- Unterrichtszeiten
- Rechtliches - Ausbildungsordnung, Auswahlverfahren, Prüfungsordnung
- Häufig gestellte Fragen - FAQs
- Unsere Broschüre zum Herunterladen
Voraussetzungen für das Fachschulstudium
- Abschluss einer allgemeinbildenden Schule
- Abgeschlossene Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung zugeordnet werden kann
- Mindestens 1 Jahr einschlägige Berufspraxis nach dem Abschluss der Berufsausbildung
Es besteht auch die Möglichkeit, ohne abgeschlossene Berufsausbildung nach einer mehrjährigen einschlägigen Berufspraxis die Staatliche Technikerschule Berlin zu besuchen.
Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Übergang vom Teilzeit- zum Vollzeitunterricht - oder umgekehrt - ermöglicht werden. Dabei entsprechen jeweils zwei Teilzeitsemester einem Vollzeitsemester.
Ausländische Bewerber müssen außerdem nachweisen, dass sie über genügend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, um dem Unterricht folgen zu können.
Mit dem Zulassungsantrag, der auch im Sekretariat der Schule erhältlich ist, sind vorzulegen:
- ein tabellarischer Lebenslauf
- das Zeugnis über den Abschluss der allgemeinbildenden Schule
- das Facharbeiterzeugnis oder der Gesellenbrief, bzw. das Abschlusszeugnis einer Fachschulausbildung
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über die beruflichen Tätigkeiten, aus denen Art und Dauer der Tätigkeit ersichtlich sind.
Sämtliche Zeugnisse sind als beglaubigte Kopien einzureichen. Bei Vorlage der entsprechenden Originale kann die Anerkennung der mitgebrachten Kopien in der Schule kostenlos erfolgen.
Berufsbild und Berufsaussichten des Staatlich geprüften Technikers
Wegen ihrer guten Ausbildung werden die Absolventen der Staatlichen Technikerschule Berlin sehr geschätzt und können sich dadurch Aufstiegschancen im Beruf schaffen. Bei erfolgreichem Abschluß ergeben sich Aufgabenbereiche z.B.:
- im Entwicklungsbüro oder Labor,
- im Konstruktions- oder Architekturbüro,
- in der Arbeitsvorbereitung,
- in der Kontrollabteilung oder im Prüffeld,
- im Einkauf oder Vertrieb,
- im Montage- oder Baubüro.
In diesen Bereichen finden sie Arbeitsmöglichkeiten, beispielsweise als
- Sachbearbeiter,
- Konstrukteur,
- Arbeitsvorbereiter,
- Umweltschutzbeauftragter,
- Gruppen- oder Laborleiter,
- Bauleiter,
- Abteilungsleiter,
- Projektleiter,
- Akquisiteur.
Kosten und Möglichkeiten der finanziellen Förderung
Es werden keine Anmelde- bzw. Prüfungsgebühren erhoben.
Fachschüler der Vollzeitform haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz Schüler-BAföG zu erhalten, sofern sie bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuständig hierfür ist das Bafög-Amt des jeweiligen Wohnbezirks.
Fachschüler der Vollzeitform über 30 Jahre haben die Möglichkeit, Meister-/Techniker-BaföG zu beantragen. Zuständig hierfür sind die Bafög-Ämter in Berlin-Charlottenburg und Berlin-Lichtenberg.
Für Soldaten/Innen bzw. ehemalige Soldaten/Innen oder Umschüler der Rentenversicherungsträger muss durch den Träger gemäß Verwaltungsvorschrift Schule 5/2008 ein Entgeld für die Ausbildung an die Schulverwaltung gezahlt werden.
Ablauf des Fachschulstudiums
Die Fachschulstudiengänge zu Staatlich geprüften Technikern und Betriebswirten daueren in der Vollzeitform 4 Semester mit 34 Unterrichtsstunden je Woche und in der Teilzeitform (berufsbegleitend) 8 Semester mit 14 Unterrichtsstunden in der Woche.
In der Schule stehen neben Unterrichts- und Sammlungsräumen über dreißig (!) Laboratorien und Übungsräume entsprechend der technischen Entwicklung zur Verfügung, z. B. CAD- und CNC-Arbeitsplätze; Übungsplätze in PC- und Netzwerktechnik sowie für digitale Regelung und speicherprogrammierbare Steuerung. Außerdem können sich die Fachschüler in unserer Bücherei freie Lernmittel ausleihen und an Leseplätzen in Fachzeitschriften einsehen.
Die Leistungen der Fachschüler in den einzelnen Fächern werden durch Klausurarbeiten sowie mündliche und schriftliche Lernzielkontrollen festgestellt. Am Semesterende entscheidet die Semesterkonferenz entsprechend der "Verwaltungsvorschrift über die Ausbildung von Technikern" über die Zulassung zum nächsthöheren Semester.
Die Abschlussprüfung erfolgt gemäß der "Verordnung über die Abschlussprüfung der Staatlichen Technikerschule Berlin". Sie besteht aus einem schriftlichen Teil in vier Anwendungsfächern und einem mündlichen Teil.
Über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt, mit dem die Absolventen das Recht erhalten, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker" in der betreffenden Fachrichtung einschließlich Schwerpunkt bzw. "Staatlich geprüfter Betriebswirt" Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik zu führen. Bei Absolventinnen trägt das Zeugnis die weibliche Form.
Außerdem wird den Absolventen, die mit einem Hauptschulabschluss bzw. Mittlerem Schulabschluss das Fachschulstudium begonnen haben, die allgemeine Fachhochschulreife bestätigt. Während der Ausbildung können Schüler, die die Ausbildung ohne Mittleren Schulabschluss begonnen haben, diesen an der Staatlichen Technikerschule nachholen.
Dauer des Fachschulstudiums
Vollzeitform über 4 Semester mit 34 Std./Wo.Teilzeitform über 8 Semester mit 14 Std./Wo.
Der Teilzeitunterricht findet an zwei bis drei Abenden von Montags bis Donnerstags in der Zeit von 17:15 Uhr bis 20:30 Uhr, sowie Samstags von 8:00 Uhr bis 13:10 Uhr statt.
Abschluss
Staatlich geprüfter Techniker
bzw.
Staatlich geprüfte Technikerin
Staatlich geprüfter Betriebwirt
bzw.
Staatlich geprüfte Betriebswirtin
Unterrichtszeiten
Das Studium der Vollzeit und der Teilzeit findet in Einheiten zu je 90 Minuten statt.
Für die Vollzeit sind folgende Unterrichtszeiten festgelegt:
Montag bis Donnerstag
| 1 | Einheit | 08:00 Uhr | bis | 09:30 Uhr |
| 2 | Einheit | 09:50 Uhr | bis | 11:20 Uhr |
| 3 | Einheit | 12:00 Uhr | bis | 13:30 Uhr |
| 4 | Einheit | 13:45 Uhr | bis | 15:15 Uhr |
| 5 | Einheit | 15:30 Uhr | bis | 17:00 Uhr |
Freitag
| 1 | Einheit | 08:00 Uhr | bis | 09:30 Uhr |
| 2 | Einheit | 09:50 Uhr | bis | 11:20 Uhr |
| 3 | Einheit | 11:40 Uhr | bis | 13:10 Uhr |
Für die Teilzeit sind folgende Unterrichtszeiten festgelegt:
Montag bis Donnerstag
| 6 | Einheit | 17:15 Uhr | bis | 18:45 Uhr |
| 7 | Einheit | 19:00 Uhr | bis | 20:30 Uhr |
Samstag
| 1 | Einheit | 08:00 Uhr | bis | 09:30 Uhr |
| 2 | Einheit | 09:50 Uhr | bis | 11:20 Uhr |
| 3 | Einheit | 11:40 Uhr | bis | 13:10 Uhr |
Rechtliches - Ausbildungsordnung, Auswahlverfahren, Prüfungsordnung
Hier können Sie Informationen zu Auswahlverfahren, zur Ausbildungsordnung sowie zur Prüfungsordnung ansehen und herunterladen.
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Häufig gestellt Fragen - FAQs
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Unsere Broschüre zum Herunterladen
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